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F7 · Prüfungsteil II · Finanzierung und Kreditprodukte

Beleihung und Wertermittlung

Rahmenplan 3.9 · Beleihungswert, -grenze, -auslauf, Wertbegriffe, BelWertV, Vergleichs-, Sach- und Ertragswertverfahren.

Kurz & knapp
  • Beleihungswert = Verkehrswert − Sicherheitsabschlag (10–20 %); dauerhaft erzielbarer Wert, max. Marktwert.
  • Beleihungsauslauf = (Darlehen + KfW + Vorlasten) / Beleihungswert × 100; < 60 % Realkredit.
  • Grenzen: 60 % Pfandbrief (§ 14 PfandBG), 80 % Bausparkasse (§ 7 BauSparkG).
  • Gutachten ab 600.000 € Darlehen nötig (§ 24 BelWertV); unabhängiger Gutachter, Trennung von Kreditentscheidung.
  • Wertbegriffe: Grundsteuerwert (früher Einheitswert) → Bodenrichtwert → Bodenwert (BRW × m²) → Verkehrswert (§ 194 BauGB) → Beleihungswert.
  • Vergleichswert: ETW, unbebaute Grundstücke, Reihenhäuser (mind. ~5 Vergleiche). Sachwert: selbst genutzte EFH (Bodenwert + Bauwert). Ertragswert: vermietete MFH/Gewerbe.
  • Alterswertminderung = (GND − RND) / GND; 80 Jahre → 1,25 % p. a.
  • Ertragswert: Rohertrag − BWK = Reinertrag − Bodenwertverzinsung = Gebäudereinertrag × Vervielfältiger + Bodenwert.
  • BWK: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis, Betriebskosten. Gutachterausschüsse §§ 192 ff. BauGB.

Begriffe der Beleihung

Für die Kreditvergabe zählt nicht in erster Linie der Kaufpreis, sondern der von der Bank festgelegte Beleihungswert: welche Summe ist die Bank maximal bereit, auf die Immobilie zu leihen?

Sicherungsabschlag, Beleihungswert, Beleihungsgrenze, Beleihungsauslauf
Formel
Formel
Beispiel
Beleihungsauslauf unter 60 % = Realkredit, niedriger Zins; über 60 % höherer Zins. Bei Darlehen bis 600.000 € (inkl. Vorlasten) nutzen Banken gern das vereinfachte Abschlagsverfahren: 10–20 % vom Kaufpreis ab = Beleihungswert.
Beleihungsgrenzen im Überblick
60 %
80 %
100 %
Pfandbriefbank: Deckung bis 60 % (§ 14 PfandBG)Bausparkasse bis 80 % (§ 7 BauSparkG)darüber: Blanko / Zusatzsicherheit

Wertbegriffe

Wertbegriffe: von der Steuer bis zur Beleihung
Grund­steu­er­wert (früher Einheitswert)Grundlage der Grundsteuer; ersetzt seit der Reform den Einheitswert
↓
Bo­den­richt­wertdurch­schnitt­li­cher Lagewert in €/m² für Gebiete einer Gemeinde, ermittelt aus den gesammelten Kaufpreisen (Gut­ach­ter­aus­schuss), beeinflusst vom Ent­wick­lungs­zu­stand
↓
BodenwertBo­den­richt­wert (€/m²) × Grund­s­tücks­flä­che (m²), angepasst an Lage, Größe, Zuschnitt
↓
Verkehrswert (Marktwert)Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Ge­schäfts­ver­kehr nach den Ei­gen­schaf­ten, der Be­schaf­fen­heit und der Lage erzielbar wäre, ohne un­ge­wöhn­li­che oder persönliche Verhältnisse (§ 194 BauGB)
↓
Be­lei­hungs­wertWert, der während der gesamten Kre­dit­lauf­zeit (i. d. R. 20–35 Jahre) bei einem Verkauf vor­aus­sicht­lich dauerhaft erzielbar ist; höchstens der Marktwert
MerkeVerkehrswert (§ 194 BauGB): der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis; unberücksichtigt bleiben persönliche Vorlieben und außergewöhnliche Verhältnisse. Er wird aus den Ergebnissen der Wertermittlungsverfahren abgeleitet.

Beleihungswert: Grundlagen

📘 Gutachterausschüsse und Grundsätze – in den WBT-Folien nicht oder kaum behandelt
  • Gutachterausschüsse (§§ 192 ff. BauGB) gibt es bei Kreisen und kreisfreien Städten. Sie führen die Kaufpreissammlung (Notare müssen jeden Kaufvertrag übersenden), ermitteln Bodenrichtwerte und Marktdaten (Liegenschaftszinsen, Sachwertfaktoren) und erstatten Verkehrswertgutachten.
  • Die Wertermittlung beachtet nach der ImmoWertV: die allgemeinen Marktverhältnisse im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, den Grundstückszustand und den Stichtag (keine Spekulation über künftige Entwicklungen).

Die Verfahren der Wertermittlung

Die drei gesetzlichen Wertermittlungsverfahren
Verkehrswert (mit Korrektur zum Markt)
Ver­gleichs­wert­ver­fah­renWas kosten ver­gleich­ba­re Immobilien? Preis­ver­gleich. Für unbebaute Grundstücke, Ei­gen­tums­woh­nun­gen, Reihen- und Doppelhäuser gleicher Art
Sach­wert­ver­fah­renWas kosten Grundstück und Ge­bäu­desub­stanz? Substanzwert. Für selbst genutzte Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
Er­trags­wert­ver­fah­renWelcher Barwert ergibt sich aus Miete, Rest­nut­zungs­dau­er und Zins? Rendite. Für vermietete Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser und Ge­wer­beim­mo­bi­li­en
Daneben gibt es nicht gesetzlich geregelte Verfahren (z. B. Discounted-Cashflow-, Residualwert- oder Maklerverfahren mit Mietvervielfältiger).

Bodenwert

Bodenwert
Beispiel der Unterlage
  • Einflüsse: Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung, Wanderungssaldo, Arbeitslosenquote, Realsteuer- und Kaufkraft je Einwohner, Lage (Landschaftsschutz vs. Durchgangsstraße), Größe (abweichende Grundstücksgrößen über Umrechnungskoeffizienten, Anlage 36 BewG).
  • GRZ (Grundflächenzahl): zulässige bebaute Fläche = Grundstücksfläche × GRZ, z. B. 600 m² × 0,3 = 180 m².
  • GFZ (Geschossflächenzahl, § 20 BauNVO): zulässige Geschossfläche je m² Grundstück, z. B. 600 m² × 0,7 = 420 m².
  • Baugebiete (BauNVO): Kleinsiedlungs- (WS), reine (WR), allgemeine (WA), besondere Wohngebiete (WB), Dorf- (MD), Misch- (MI), Kern- (MK), Gewerbe- (GE), Industrie- (GI), Sondergebiete (SO).

Vergleichswertverfahren

Sachwertverfahren

Sachwertverfahren
Her­stel­lungs­wertGebäude (Nor­mal­her­stel­lungs­kos­ten je m² Brut­to­grund­flä­che) + besondere Bauteile (Kel­ler­au­ßen­trep­pe, Vordach, Gauben) + besondere Ein­rich­tun­gen (Sauna, Kamin) + bauliche Außenanlagen (Wege, Leitungen, Einfriedung, Garten) + ggf. Garage/Carport
↓
− Al­ters­wert­min­de­runglinear: (Ge­samt­nut­zungs­dau­er − Rest­nut­zungs­dau­er) / Ge­samt­nut­zungs­dau­er
↓
− Baumängel und Bauschäden, ± sonstige Umstände= Wert der baulichen Anlagen (Bauwert)
↓
+ Bodenwert= vorläufiger Sachwert
↓
× Markt­an­pas­sung (Sach­wert­fak­tor)= Sachwert → Verkehrswert
Sachwert = Bodenwert + Bauwert (§§ 35 ff. ImmoWertV 2021; die Unterlage nennt noch § 27 der alten Fassung). Besondere Betriebseinrichtungen (Aufzug, Tresor, Notstrom) bei Gewerbe.
Alterswertminderung
Formel
Beispiel der Unterlage
Vereinfacht: bei 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer (BelWertV) 1,25 % pro Jahr. Die Gesamtnutzungsdauer hängt von der Standardstufe ab (einfach, mittel, gehoben).

Ertragswertverfahren

Für Kapitalanleger entscheidend: Die künftigen Überschüsse werden abgezinst und mit dem Kaufpreis verglichen. Bei Gewerbeobjekten fragt die Bank: Was passiert, wenn der Nutzer wegfällt, lässt sich neu vermieten?

Allgemeines Ertragswertverfahren
Jah­res­roh­er­tragMie­t­ein­nah­men (nachhaltig erzielbar)
↓
− Be­wirt­schaf­tungs­kos­ten= Jah­res­rein­er­trag
↓
− Bo­den­wert­ver­zin­sungBodenwert × Lie­gen­schafts­zins = Ge­bäu­der­ein­er­trag
↓
× Ver­viel­fäl­ti­ger (Ba­r­wert­fak­tor)aus Rest­nut­zungs­dau­er und Lie­gen­schafts­zins = Ge­bäu­de­er­trags­wert
↓
+ Bodenwert= Ertragswert
Beispiel der Unterlage (Mehrfamilienhaus, 12 WE)
Vereinfachtes Verfahren (§ 29 ImmoWertV): Reinertrag × Barwertfaktor + auf den Stichtag abgezinster Bodenwert. Kreditinstitute rechnen bei vermieteten Objekten meist nur mit 70 % der Kaltmiete in der Haushaltsrechnung.
Formel Vervielfältiger (Barwertfaktor)
mit: , = Restnutzungsdauer. Beispiel: 3,5 %, 50 Jahre → rund 23,46
Bewirtschaftungskosten (§ 32 ImmoWertV)
Ver­wal­tungs­kos­tenPersonal und Ein­rich­tun­gen für die Verwaltung, Aufsicht, Ge­schäfts­füh­rung, auch die eigene Ver­wal­tungs­a­r­beit des Eigentümers
In­stand­hal­tungs­kos­tenKosten, um den Ertragswert während der Rest­nut­zungs­dau­er zu erhalten (Abnutzung, Alterung, Witterung)
Miet­aus­fall­wag­nisRisiko un­ein­bring­li­cher Mieten und von Leerstand, inkl. Kosten der Rechts­ver­fol­gung (Räumung)
Be­triebs­kos­tenlaufende Kosten wie Grundsteuer, Versicherung, Kontoführung, soweit nicht auf Mieter umgelegt