Beleihung und Wertermittlung
Rahmenplan 3.9 · Beleihungswert, -grenze, -auslauf, Wertbegriffe, BelWertV, Vergleichs-, Sach- und Ertragswertverfahren.
Kurz & knapp
- Beleihungswert = Verkehrswert − Sicherheitsabschlag (10–20 %); dauerhaft erzielbarer Wert, max. Marktwert.
- Beleihungsauslauf = (Darlehen + KfW + Vorlasten) / Beleihungswert × 100; < 60 % Realkredit.
- Grenzen: 60 % Pfandbrief (§ 14 PfandBG), 80 % Bausparkasse (§ 7 BauSparkG).
- Gutachten ab 600.000 € Darlehen nötig (§ 24 BelWertV); unabhängiger Gutachter, Trennung von Kreditentscheidung.
- Wertbegriffe: Grundsteuerwert (früher Einheitswert) → Bodenrichtwert → Bodenwert (BRW × m²) → Verkehrswert (§ 194 BauGB) → Beleihungswert.
- Vergleichswert: ETW, unbebaute Grundstücke, Reihenhäuser (mind. ~5 Vergleiche). Sachwert: selbst genutzte EFH (Bodenwert + Bauwert). Ertragswert: vermietete MFH/Gewerbe.
- Alterswertminderung = (GND − RND) / GND; 80 Jahre → 1,25 % p. a.
- Ertragswert: Rohertrag − BWK = Reinertrag − Bodenwertverzinsung = Gebäudereinertrag × Vervielfältiger + Bodenwert.
- BWK: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis, Betriebskosten. Gutachterausschüsse §§ 192 ff. BauGB.
Begriffe der Beleihung
Für die Kreditvergabe zählt nicht in erster Linie der Kaufpreis, sondern der von der Bank festgelegte Beleihungswert: welche Summe ist die Bank maximal bereit, auf die Immobilie zu leihen?
Wertbegriffe
Beleihungswert: Grundlagen
- Bewertet werden u. a. Kaufpreis, Alter, Lage und Ausstattung der Immobilie.
- Die Kreditinstitute haben unterschiedliche Modelle für den institutsbezogenen Beleihungswert; eine allgemeine Verbindlichkeit gibt es nicht. Für Pfandbriefbanken gelten § 16 PfandBG und die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).
- Ab einem Darlehen von 600.000 € (inkl. Vorlasten) ist ein Gutachten nach § 5 BelWertV nötig; darunter darf bei inländischen Wohnobjekten vereinfacht bewertet werden (§ 24 BelWertV, Kleindarlehensgrenze: auch durch die Bank, risikoarmes Mengengeschäft).
- Pfandbriefe gelten als mündelsicher (§§ 1806 ff. BGB), vergleichbar mit Bundeswertpapieren: daher die strenge Beleihungswertermittlung.
- Wichtige Anforderungen: unabhängiger Gutachter mit Berufserfahrung, unabhängig vom Kreditvergabeprozess (Trennung von Gutachter und Kreditentscheider, § 505c BGB, § 18a KWG), Beleihungswert höchstens Marktwert, anerkannte Bewertungsverfahren.
- Gutachterausschüsse (§§ 192 ff. BauGB) gibt es bei Kreisen und kreisfreien Städten. Sie führen die Kaufpreissammlung (Notare müssen jeden Kaufvertrag übersenden), ermitteln Bodenrichtwerte und Marktdaten (Liegenschaftszinsen, Sachwertfaktoren) und erstatten Verkehrswertgutachten.
- Die Wertermittlung beachtet nach der ImmoWertV: die allgemeinen Marktverhältnisse im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, den Grundstückszustand und den Stichtag (keine Spekulation über künftige Entwicklungen).
Die Verfahren der Wertermittlung
Bodenwert
- Einflüsse: Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung, Wanderungssaldo, Arbeitslosenquote, Realsteuer- und Kaufkraft je Einwohner, Lage (Landschaftsschutz vs. Durchgangsstraße), Größe (abweichende Grundstücksgrößen über Umrechnungskoeffizienten, Anlage 36 BewG).
- GRZ (Grundflächenzahl): zulässige bebaute Fläche = Grundstücksfläche × GRZ, z. B. 600 m² × 0,3 = 180 m².
- GFZ (Geschossflächenzahl, § 20 BauNVO): zulässige Geschossfläche je m² Grundstück, z. B. 600 m² × 0,7 = 420 m².
- Baugebiete (BauNVO): Kleinsiedlungs- (WS), reine (WR), allgemeine (WA), besondere Wohngebiete (WB), Dorf- (MD), Misch- (MI), Kern- (MK), Gewerbe- (GE), Industrie- (GI), Sondergebiete (SO).
Vergleichswertverfahren
- Voraussetzung: genügend Kaufpreise von Objekten, die nach Lage, Bausubstanz, Ausstattung und Größe vergleichbar sind (§§ 24 ff. ImmoWertV); mindestens etwa 5 Vergleichsobjekte.
- Geeignet für unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser gleicher Art, Güte und Bauweise.
- Banken nehmen vom Vergleichswert einen Sicherheitsabschlag von 10–20 %.
Sachwertverfahren
- Abschlagsverfahren (Neu- und Altbau): angemessene Herstellungskosten (Preis je m³ umbauten Raum bzw. m² Fläche) abzüglich eines Risikoabschlags.
- Baunebenkosten (Architekt, Genehmigungen, Vermessung, Bauversicherungen, Baustrom und -wasser, Schutt): im Durchschnitt ca. 15 % der baulichen Anlagen, höchstens 20 %.
- Außenanlagen (Terrasse, Markise, Pool, Teich, Garten, Zaun, Zuwege, Baumfällung): pauschal oft 5–10 %, wenn z. B. die Garage separat gerechnet wird.
- Indexverfahren (vor allem Altbau, Versicherungswert 1914): Baupreise von 1913 = 100, über den Baukostenindex auf heute hochgerechnet, dazu ein Risikoabschlag.
Ertragswertverfahren
Für Kapitalanleger entscheidend: Die künftigen Überschüsse werden abgezinst und mit dem Kaufpreis verglichen. Bei Gewerbeobjekten fragt die Bank: Was passiert, wenn der Nutzer wegfällt, lässt sich neu vermieten?
Übungsfragen
Wie in der IHK-Prüfung: etwa 70 % Einfachauswahl, 30 % Mehrfachauswahl (☑, Punkt nur bei vollständig richtiger Auswahl). Nach jeder Antwort erscheinen Lösung, Erklärung und der passende Lernstoff.
Kennzeichnung: WBT … = aus deinen Unterlagen · Rahmenplan = Prüfungsstoff laut DIHK-Rahmenplan, Inhalt ergänzt · Extern = nicht aus deinen Unterlagen (typische IHK-Themen, aktuelle Werte).
Rechner
Werte ändern: alles rechnet sich sofort neu. Die Beispiel-Knöpfe laden die Zahlen aus dem Lernstoff.
Beleihungswert und Beleihungsauslauf
Eingaben
Ergebnis
Ertragswert (allgemeines Verfahren)
Eingaben
Ergebnis
Sachwert: Alterswertminderung
Eingaben
Ergebnis
Mini-Prüfung
5 Fragen, Auswertung am Ende
Wie in der Prüfung: keine Lösung zwischendurch. Mindestens 4 / 5, damit das Kapitel als „sitzt“ zählt.