Steuern rund um die Immobilie
Rahmenplan 2.12 · Abgaben, Einkommensteuer, AfA, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Kurz & knapp
- Steuern (§ 3 AO): Geldleistung ohne Gegenleistung. Gebühren = für eine Leistung, Beiträge = für die Nutzungsmöglichkeit.
- Länder: Grunderwerb-, Erbschaftsteuer · Gemeinden: Grund-, Gewerbesteuer · Gemeinschaft: ESt, KSt, USt.
- Direkt: Schuldner = Träger (ESt). Indirekt: Schuldner ≠ Träger (USt).
- 7 Einkunftsarten: Gewinn (LuF § 13, Gewerbe § 15, Selbstständig § 18), Überschuss (§ 19, § 20, V+V § 21, sonstige § 22).
- Freibetrag: nur Übersteigendes besteuert · Freigrenze: bei Überschreiten alles · Pauschbetrag: ohne Nachweis.
- AfA nur vermietet, nur Gebäude: 3 % (ab 2023), 2 % (1925–2022), 2,5 % (vor 1925). Denkmal vermietet 8×9 % + 4×7 %; selbst genutzt 10×9 %.
- Sonder-AfA § 7b: 4 Jahre bis 5 %, 10 Jahre Vermietung, Baukosten max. 5.200 €/m², Bemessung max. 4.000 €/m², EH 40.
- GrESt: einmalig, Länder bestimmen seit 1.9.2006 den Satz (3,5 % Bayern bis 6,5 %; RLP 5 %).
- Verkauf: steuerfrei nach 10 Jahren oder bei Selbstnutzung (Verkaufsjahr + 2 Vorjahre).
- ErbSt-Freibeträge: Ehegatte 500.000 €, Kind 400.000 €, Enkel 200.000 €, Klasse II/III 20.000 €; Sätze Klasse I 7–30 %.
Abgaben und Steuern
Steuern nach § 3 Abs. 1 AO:
- sind Geldleistungen (keine Sach- oder Dienstleistungen)
- sind keine Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Staates
- werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen erhoben
- werden allen auferlegt, bei denen der gesetzliche Tatbestand erfüllt ist
- Zweck: Erzielung von Einnahmen
- Steuerschuldner = Steuerträger
- Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Abgeltungsteuer
- Steuerschuldner ≠ Steuerträger (wird über den Preis weitergegeben)
- Umsatzsteuer, Stromsteuer, Mineralöl-/Energiesteuer, Tabaksteuer, Biersteuer
Einkommensteuer
- Unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 EStG): natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland; besteuert wird das Welteinkommen.
- Beschränkt steuerpflichtig: kein Wohnsitz/Aufenthalt im Inland, aber inländische Einkünfte (z. B. vermietete Wohnung in Deutschland); besteuert werden nur diese Einkünfte.
- Land- und Forstwirtschaft (§ 13)
- Gewerbebetrieb (§ 15)
- selbstständige Arbeit (§ 18)
- nichtselbstständige Arbeit (§ 19)
- Kapitalvermögen (§ 20)
- Vermietung und Verpachtung (§ 21)
- sonstige Einkünfte (§ 22), z. B. Renten, private Veräußerungsgeschäfte
- Grundfreibetrag: bis dahin keine Steuer (2026: 12.348 €, bei Splitting das Doppelte)
- Eingangssteuersatz 14 %, danach steigt der Grenzsteuersatz (Progression)
- Spitzensteuersatz 42 % (2026 ab 69.879 € zvE für Ledige), „Reichensteuer“ 45 % (ab 277.826 €)
- Splittingtabelle: Einkommen der Ehegatten wird halbiert, die Steuer darauf verdoppelt → Vorteil bei unterschiedlich hohen Einkommen
- Grenzsteuersatz ≠ Durchschnittssteuersatz: 42 % gelten nur für den Teil über der Grenze
Die Immobilie in der Einkommensteuer
| Kostenart | Vermietete Immobilie | Selbst genutzte Immobilie |
|---|---|---|
| Schuldzinsen, Bereitstellungszinsen, Disagio (bis 5 % marktüblich) | sofort als Werbungskosten abziehbar | nicht absetzbar |
| Notar- und Grundbuchkosten für die Grundschuld, Schätzgebühren | sofort Werbungskosten (Finanzierungskosten) | nicht absetzbar |
| Grunderwerbsteuer, Notar Kaufvertrag, Grundbuch Eigentum, Makler | Anschaffungsnebenkosten: erhöhen die Anschaffungskosten; Gebäudeanteil über die AfA | nicht absetzbar |
| Erhaltungsaufwand (Reparaturen), Grundsteuer, Versicherung, Verwaltung | sofort Werbungskosten (Ausnahme: anschaffungsnaher Aufwand über 15 % der Gebäudekosten in 3 Jahren → AfA) | nur Handwerkerlohn teilweise (20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr, § 35a EStG) |
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Bei Wirtschaftsgütern, die mehr als ein Jahr genutzt werden, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt (§ 7 EStG). Vermietete Immobilien werden im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung steuermindernd abgeschrieben.
| Fertigstellung des Gebäudes | AfA pro Jahr | Nutzungsdauer |
|---|---|---|
| nach dem 31.12.2022 | 3 % | 33⅓ Jahre |
| 1.1.1925 bis 31.12.2022 | 2 % | 50 Jahre |
| vor dem 1.1.1925 | 2,5 % | 40 Jahre |
- § 7b: begünstigt sind inzwischen Bauanträge bis 30.09.2029 (Wachstumschancengesetz 2024; die Unterlage nennt noch 31.12.2028).
- Neu seit 2023: degressive AfA von 5 % für neue Mietwohngebäude mit Baubeginn zwischen 1.10.2023 und 30.9.2029 (§ 7 Abs. 5a EStG), statt 3 % linear; kombinierbar mit § 7b.
- Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie im Privatvermögen sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als 10 Jahre liegen (§ 23 EStG, „Spekulationsfrist“).
- Steuerfrei trotz 10-Jahres-Frist, wenn die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt wurde: im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor oder durchgehend seit Anschaffung.
- Wer in 5 Jahren mehr als 3 Objekte kauft und verkauft, kann gewerblich handeln (Drei-Objekt-Grenze) → Gewerbesteuer.
Grunderwerbsteuer
- einmalige Steuer beim Erwerb eines inländischen Grundstücks, meist durch Kaufvertrag; Ländersteuer
- Seit dem 1.9.2006 legen die Bundesländer den Steuersatz selbst fest (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)
- Bemessungsgrundlage: die Gegenleistung (Kaufpreis für Grundstück und Gebäude); mitverkaufte bewegliche Sachen (Zubehör) gehören nicht dazu
- Das Finanzamt kann die Steuer im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen pauschal festsetzen (§ 12 GrEStG)
- Erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung → Voraussetzung für die Eintragung des Käufers
- Steuerschuldner sind Käufer und Verkäufer (Gesamtschuldner); im Vertrag übernimmt i. d. R. der Käufer die Steuer.
- Befreit (§ 3 GrEStG) u. a.: Erwerb durch Ehegatten/Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern), Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung (dafür Erbschaft-/Schenkungsteuer), Kaufpreis bis 2.500 €.
Grundsteuer
- jährliche Steuer auf Grundbesitz, zahlt der Eigentümer an die Gemeinde; bei Vermietung als Betriebskosten auf Mieter umlegbar
- Steuergegenstand: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), sonstige Grundstücke und Gebäude einschließlich Wohnungseigentum und Erbbaurecht (Grundsteuer B)
Seit 1.1.2025 wird die Grundsteuer nach der Reform berechnet: Grundsteuerwert (ersetzt den Einheitswert) × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Einige Länder nutzen eigene Modelle (z. B. Flächenmodell in Bayern).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker gibt es drei Steuerklassen. Steuerfrei bleiben in der unbeschränkten Steuerpflicht verschiedene Freibeträge (§ 16 Abs. 1 ErbStG).
| Steuerklasse | Personenkreis | Freibetrag |
|---|---|---|
| I | Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| I | Kinder, Stief- und Adoptivkinder (auch Kinder verstorbener Kinder) | 400.000 € |
| I | Enkelkinder | 200.000 € |
| I | im Erbfall zusätzlich: Urenkel, Eltern und Großeltern | 100.000 € |
| II | bei Schenkung Eltern und Großeltern; Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern, geschiedene Ehegatten | 20.000 € |
| III | alle übrigen Erwerber (z. B. Lebensgefährte ohne Trauschein), Zweckzuwendungen | 20.000 € |
| Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis … | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
- Das Familienheim bleibt steuerfrei, wenn der Ehegatte es 10 Jahre selbst bewohnt; bei Kindern zusätzlich nur bis 200 m² Wohnfläche.
- Freibeträge gelten bei Schenkungen alle 10 Jahre neu: Vermögen kann gestaffelt übertragen werden.
- Vermietete Wohnimmobilien werden mit 90 % ihres Werts angesetzt (10 % Abschlag).
Übungsfragen
Wie in der IHK-Prüfung: etwa 70 % Einfachauswahl, 30 % Mehrfachauswahl (☑, Punkt nur bei vollständig richtiger Auswahl). Nach jeder Antwort erscheinen Lösung, Erklärung und der passende Lernstoff.
Kennzeichnung: WBT … = aus deinen Unterlagen · Rahmenplan = Prüfungsstoff laut DIHK-Rahmenplan, Inhalt ergänzt · Extern = nicht aus deinen Unterlagen (typische IHK-Themen, aktuelle Werte).
Rechner
Werte ändern: alles rechnet sich sofort neu. Die Beispiel-Knöpfe laden die Zahlen aus dem Lernstoff.
AfA-Rechner für eine vermietete Immobilie
Eingaben
Ergebnis
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eingaben
Ergebnis
Mini-Prüfung
5 Fragen, Auswertung am Ende
Wie in der Prüfung: keine Lösung zwischendurch. Mindestens 4 / 5, damit das Kapitel als „sitzt“ zählt.