Bausparen und staatliche Förderung
Rahmenplan 3.2.9, 3.2.10 · Bausparphasen, Zuteilung, Bewertungszahl, Beleihung, KfW/BEG, Wohn-Riester, WoP, Arbeitnehmer-Sparzulage.
Kurz & knapp
- Bausparen = kollektives Sparen; Zins fest, garantiert, vom Kapitalmarkt unabhängig; nur Bausparkassen.
- Phasen: Ansparphase → Zuteilung → Darlehensphase. Darlehen = Bausparsumme − Guthaben.
- Zuteilung: Mindestsparguthaben (40/50 %), Mindestsparzeit, Mindestbewertungszahl; kein garantierter Termin (§ 4 Abs. 5 BauSparkG).
- Bewertungszahl = Zeit × Geld; Beispiel (4.357,90 + 10 × 257,90) / 40 = 173,42.
- Abschlussgebühr 1–1,6 %; Regelsparbeitrag ca. 4 ‰; Tilgung 4–8 ‰; Sondertilgung jederzeit kostenlos.
- Beleihungsgrenze Bausparkasse 80 % des Beleihungswerts (§ 7 BauSparkG), bei Selbstnutzung bis 100 %.
- KfW über Hausbank (durchleitendes Institut), Antrag vor Vorhabensbeginn; BEG: WG, NWG, EM.
- Wohn-Riester: mind. 3.000 € Entnahme, selbst genutzt; Wohnförderkonto 2 %; Besteuerung bis 85 oder einmalig mit 30 % Nachlass.
- WoP: 10 % auf 700/1.400 €, zvE 35.000/70.000 €. ANSpZ Bausparen: 9 % auf 470 €, zvE 40.000/80.000 €; 7 Jahre Sperrfrist.
Grundgedanke und Phasen
Verwendungszwecke
- Bau und Kauf von Wohneigentum (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus)
- Modernisierung und Renovierung
- Erwerb von Bauland, Erschließungskosten
- Baunebenkosten (Architekt, Makler, Notar, Eintragung)
- Ablösung von Wohnbaudarlehen
- Mietermodernisierung
- Erwerb von Dauerwohnrechten (z. B. Einkauf ins Altenwohnheim)
- … und andere wohnwirtschaftliche Maßnahmen (§ 1 Abs. 3 BauSparkG). Der Verwendungszweck ist nachzuweisen.
Spartypen
Ansparphase
- Die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) regeln die Sparleistungen je nach Tarif.
- Regelsparbeitrag: meist rund 4 ‰ (Promille) der Bausparsumme monatlich; weniger sparen verlängert die Wartezeit bis zur Zuteilung.
- Guthabenzins richtet sich nach dem Zinsniveau und dem Tarif: je niedriger der Darlehenszins, desto niedriger auch der Guthabenzins.
- Abschlussgebühr: meist 1,0 % bis 1,6 % der Bausparsumme.
Zuteilung und Bewertungszahl
Darlehensphase
- Darlehenshöhe = Bausparsumme − Bausparguthaben (Beispiel: 100.000 − 40.000 = 60.000 €)
- Darlehenszins steht mit der Tarifwahl schon bei Abschluss fest
- Tilgungsbeitrag monatlich 4–8 ‰ der Bausparsumme (tarifabhängig)
- Bauspardarlehen = Annuitätendarlehen mit gleichbleibender Rate
- Sondertilgungen jederzeit und ohne Kosten möglich (fließen ins Kollektiv); Verzicht auf das Darlehen ganz oder teilweise möglich
- Darlehensgebühr: wird seit 2016 flächendeckend nicht mehr erhoben (Rechtsprechung des BGH)
Prüfung, Sicherung und Auszahlung
- Kreditfähigkeit: voll geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personenhandelsgesellschaften (nicht jede Bausparkasse akzeptiert Gesellschaften)
- Kreditwürdigkeit (persönlich und materiell): Angaben des Bausparers, eigene Erfahrungen, Auskünfte Dritter (Schufa, Auskunfteien, Banken)
- Objektprüfung: Beleihungswert = langfristig erzielbarer Wert (nicht Kaufpreis oder Verkehrswert); Sachwert- oder Ertragswertverfahren; Schätzkosten trägt die Bank
| Alter | Geschäftsfähigkeit | Kreditvertrag |
|---|---|---|
| unter 7 | geschäftsunfähig | nicht möglich |
| 7 bis 17 | beschränkt | nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bzw. Familiengerichts (WoP ab 16 möglich) |
| ab 18 | voll | Kreditfähigkeit vorhanden |
- Bauspardarlehen sind grundsätzlich durch Grundpfandrechte zu sichern (§ 7 BauSparkG); üblich: brieflose Grundschuld in Abt. III
- statt dinglicher Sicherheit auch Ersatzsicherheiten: Wertpapiere, Lebensversicherung (Rückkaufswert), Sparguthaben
- bei Beträgen bis 50.000 € kann ggf. auf ein Grundpfandrecht verzichtet werden (blanko)
- Zubehör und wesentliche Bestandteile außerhalb des Gebäudes werden nicht oder nur mit Abschlägen bewertet
- Kaufpreiszahlung (Haus, Wohnung, Baugrundstück)
- Ablösung eines Wohnbaudarlehens
- Modernisierung
- größere Umbauten und Neubau
- z. B. 30 % bei Baubeginn, 30 % nach Rohbau, 30 % nach Installationen, 10 % nach Abnahme (oder nach MaBV)
- Wert des teilfertigen Baus muss höher sein als die ausgezahlten Beträge
Vor- und Zwischenfinanzierung des Bausparvertrags: siehe Kapitel F1.
Staatliche Förderung
BEG und KfW
- Hausbankprinzip: KfW-Kredite werden über ein Kreditinstitut (das durchleitende Institut) beantragt; es prüft die Bonität, trägt i. d. R. das Ausfallrisiko, verwaltet die Sicherheiten und reicht die Mittel durch.
- Antrag vor Beginn des Vorhabens; bei energetischen Programmen mit Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten.
- Voraussetzungen je nach Programm: Selbstnutzung, Einkommensgrenzen, Energiestandard, Nachweis nach Abschluss.
- BAFA-Zuschüsse beantragt der Kunde direkt beim BAFA.
| Programm | Kurzbeschreibung (2026) |
|---|---|
| KfW 124 Wohneigentumsprogramm | bis 100.000 € für Kauf oder Bau selbst genutzten Wohneigentums |
| KfW 300 Wohneigentum für Familien | Familien mit Kindern unter 18, Einkommensgrenze 90.000 € + 10.000 € je weiteres Kind, klimafreundlicher Neubau |
| KfW 308 Jung kauft Alt | Kauf eines sanierungsbedürftigen Bestandsgebäudes durch Familien mit Sanierungspflicht |
| KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau | bis 150.000 € je Wohneinheit, EH 40 |
| KfW 261 · 458 | Sanierung zum Effizienzhaus · Heizungsförderung (Zuschuss bis 70 %) |
Quelle: wohnglueck.de, Stand 2026. Programme ändern sich häufig: in der Prüfung wird das Prinzip gefragt, nicht die Programmnummer.
Wohn-Riester (Eigenheimrente)
| Personenkreis | Beispiele / Regel |
|---|---|
| unmittelbar förderberechtigt | rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Empfänger von Arbeitslosengeld, Kindererziehende in der Erziehungszeit, rentenversicherungspflichtige Selbstständige |
| mittelbar förderberechtigt | Ehepartner eines unmittelbar Berechtigten: eigener Vertrag, mind. 60 € im Jahr eigener Beitrag (Sockelbetrag), Vertrag des Partners wird aktiv bespart |
| nicht förderberechtigt | Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, nicht versicherungspflichtige Selbstständige (außer mittelbar) |
Zulagen: Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 € (vor 2008 geboren) bzw. 300 € (ab 2008), einmaliger Berufseinsteigerbonus 200 € (unter 25). Volle Zulage bei Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens (max. 2.100 € inkl. Zulagen) abzüglich Zulagen; zusätzlich Sonderausgabenabzug bis 2.100 €.
- Gibt der Eigentümer die Selbstnutzung auf (Verkauf, Vermietung), wird das Wohnförderkonto aufgelöst und sofort und einmalig versteuert.
- Unschädlich ist das u. a. bei: beruflichem Umzug mit Absicht der Rückkehr, Reinvestition in eine neue geförderte Wohnung oder in einen anderen Altersvorsorgevertrag, Übertragung auf den Ehegatten bei Scheidung, Tod mit Übernahme durch den Ehegatten, krankheits- oder pflegebedingter Abwesenheit.
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage
| Arbeitnehmer-Sparzulage: Bausparen | Arbeitnehmer-Sparzulage: Investment | Wohnungsbauprämie | |
|---|---|---|---|
| Gesetz | 5. VermBG | 5. VermBG | WoPG 1996 |
| max. geförderter Betrag p. a. | 470 € | 400 € | 700 € / 1.400 € (Paare) |
| Förderung | 9 % (max. 43 € / 86 €) | 20 % (max. 80 €) | 10 % (max. 70 € / 140 €) |
| Einkommensgrenze (zvE) | 40.000 € / 80.000 € | 40.000 € / 80.000 € | 35.000 € / 70.000 € |
| Berechtigte | Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen | Arbeitnehmer | unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren |
- Mindestbeitrag 50 € im Jahr; Zinsen und Abschlussgebühren zählen zur prämienbegünstigten Sparleistung; die Prämie wird nicht verzinst.
- Seit 2009 wird die Prämie nur ausgezahlt, wenn das Guthaben nach Zuteilung wohnwirtschaftlich verwendet wird. Ausnahme: Bausparer, die bei Abschluss unter 25 waren, dürfen nach 7 Jahren frei verfügen (Prämie dann nur für die letzten 7 Sparjahre).
- Arbeitnehmer-Sparzulage: Die Bausparkasse bescheinigt jährlich die vL; der Arbeitnehmer beantragt die Zulage mit der Steuererklärung. Das Finanzamt zahlt sie nach Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist bzw. bei Zuteilung aus.
Übungsfragen
Wie in der IHK-Prüfung: etwa 70 % Einfachauswahl, 30 % Mehrfachauswahl (☑, Punkt nur bei vollständig richtiger Auswahl). Nach jeder Antwort erscheinen Lösung, Erklärung und der passende Lernstoff.
Kennzeichnung: WBT … = aus deinen Unterlagen · Rahmenplan = Prüfungsstoff laut DIHK-Rahmenplan, Inhalt ergänzt · Extern = nicht aus deinen Unterlagen (typische IHK-Themen, aktuelle Werte).
Rechner
Werte ändern: alles rechnet sich sofort neu. Die Beispiel-Knöpfe laden die Zahlen aus dem Lernstoff.
Bewertungszahl und Bauspardarlehen
Eingaben
Ergebnis
Wohnungsbauprämie
Eingaben
Ergebnis
Mini-Prüfung
5 Fragen, Auswertung am Ende
Wie in der Prüfung: keine Lösung zwischendurch. Mindestens 4 / 5, damit das Kapitel als „sitzt“ zählt.