✓ gespeichert
0%
F2 · Prüfungsteil II · Finanzierung und Kreditprodukte

Bausparen und staatliche Förderung

Rahmenplan 3.2.9, 3.2.10 · Bausparphasen, Zuteilung, Bewertungszahl, Beleihung, KfW/BEG, Wohn-Riester, WoP, Arbeitnehmer-Sparzulage.

Kurz & knapp
  • Bausparen = kollektives Sparen; Zins fest, garantiert, vom Kapitalmarkt unabhängig; nur Bausparkassen.
  • Phasen: Ansparphase → Zuteilung → Darlehensphase. Darlehen = Bausparsumme − Guthaben.
  • Zuteilung: Mindestsparguthaben (40/50 %), Mindestsparzeit, Mindestbewertungszahl; kein garantierter Termin (§ 4 Abs. 5 BauSparkG).
  • Bewertungszahl = Zeit × Geld; Beispiel (4.357,90 + 10 × 257,90) / 40 = 173,42.
  • Abschlussgebühr 1–1,6 %; Regelsparbeitrag ca. 4 ‰; Tilgung 4–8 ‰; Sondertilgung jederzeit kostenlos.
  • Beleihungsgrenze Bausparkasse 80 % des Beleihungswerts (§ 7 BauSparkG), bei Selbstnutzung bis 100 %.
  • KfW über Hausbank (durchleitendes Institut), Antrag vor Vorhabensbeginn; BEG: WG, NWG, EM.
  • Wohn-Riester: mind. 3.000 € Entnahme, selbst genutzt; Wohnförderkonto 2 %; Besteuerung bis 85 oder einmalig mit 30 % Nachlass.
  • WoP: 10 % auf 700/1.400 €, zvE 35.000/70.000 €. ANSpZ Bausparen: 9 % auf 470 €, zvE 40.000/80.000 €; 7 Jahre Sperrfrist.

Grundgedanke und Phasen

Grundgedanke: gemeinschaftliches Sparen
KollektivViele Bausparer sparen planmäßig zu einem niedrigen Guthabenzins
↓
ZuteilungNach einem Zu­tei­lungs­mo­dus (Be­wer­tungs­zahl) erhält ein Mitglied die Bausparsumme = Guthaben + Bau­spar­da­r­le­hen
↓
TilgungSeine Tilgungen fließen zurück ins Kollektiv und finanzieren die nächsten Zuteilungen
Beispiel der Unterlage: 10 Freunde sparen je 10.000 € im Jahr für ein Haus zu 100.000 €. Nach einem Jahr sind 100.000 € da: das Los entscheidet, wer baut; seine Sparrate wird zur Tilgung. Der Letzte bekommt sein Geld nach 10 Jahren und braucht keinen Kredit. Der Darlehenszins ist schon bei Abschluss fest und garantiert und vom Kapitalmarkt unabhängig, weil sich das Kollektiv selbst refinanziert (Umlageverfahren). Nur Bausparkassen dürfen das Bauspargeschäft betreiben.
Die drei Phasen
ZuteilungGuthaben 40–50 %Bauspardarlehen50–60 %, wird getilgtAnsparphase (ca. 8 Jahre)Darlehensphase (ca. 10 Jahre)Bausparsumme = 100 %
Beispiel Unterlage: Bausparsumme 100.000 €, Regelsparbeitrag 400 € im Monat bis 40.000 € Guthaben, danach Bauspardarlehen 60.000 € mit 600 € Monatsrate.

Verwendungszwecke

Spartypen

Ren­di­te­spa­rerstaatliche Förderung nutzen, kein absehbarer Fi­nan­zie­rungs­be­da­rf
Vor­sor­ge­spa­rermittel- bis lang­fris­ti­ger Bedarf, Absicherung gegen steigende Zinsen
Schnell­spa­rerkurz­fris­ti­ger Bedarf, schnelle Tilgung, günstige garantierte Dar­le­hens­zin­sen
ZielsparerBedarf in 6–10 Jahren, fest­ste­hen­des Volumen, garantierter Zins

Ansparphase

Zuteilung und Bewertungszahl

Voraussetzungen der Zuteilung
Min­dest­spar­gut­ha­ben40 % bzw. 50 % der Bausparsumme (je nach Tarif)
Min­dest­spa­r­zeitz. B. 18 oder 48 Monate
Min­dest­be­wer­tungs­zahlder jeweiligen Bausparkasse
Bausparkassen dürfen keinen Zuteilungstermin garantieren (§ 4 Abs. 5 BauSparkG): künftige Sparleistungen der anderen Bausparer sind nicht vorhersehbar. Das Geld stammt aus Sparbeiträgen und Tilgungen der anderen Bausparer.
Bewertungszahl
Formel Beispiel einer Bausparkasse
Die Formel legt jede Bausparkasse in ihren ABB fest. Allen Formeln gemeinsam: im Nenner steht die Bausparsumme (oder ein %/‰-Satz davon), im Zähler das Guthaben inkl. Zinsen.
Beispiel aus der Unterlage
„Zeit × Geld“-Prinzip: eine hohe Bewertungszahl erreicht man mit wenig Geld über lange Zeit oder mit viel Geld in kurzer Zeit. Bei der Saldenmethode werden die Guthaben aller Bewertungsstichtage addiert: Sonderzahlungen gegen Ende erhöhen die Zahl.

Darlehensphase

Neue Rate nach Sondertilgung
Formel
Beispiel aus der Unterlage

Prüfung, Sicherung und Auszahlung

AlterGe­schäfts­fä­hig­keitKre­dit­ver­trag
unter 7ge­schäfts­un­fä­hignicht möglich
7 bis 17beschränktnur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bzw. Fa­mi­li­en­ge­richts (WoP ab 16 möglich)
ab 18vollKre­dit­fä­hig­keit vorhanden
Beleihungsgrenze der Bausparkassen
80 %
20 %
Beleihungsgrenze 80 % des Beleihungswerts (§ 7 BauSparkG)darüber nur mit Zusatzsicherheiten
Übung der Unterlage: Kaufpreis 250.000 €, Beleihungswert 220.000 €
Bei selbst genutztem Wohneigentum darf die Bausparkasse bis zum vollen Beleihungswert beleihen. Kleindarlehen bis ca. 50.000 € (Negativerklärung) bzw. 75.000 € (blanko) oft ohne Grundschuld.
Auszahlung des Bauspardarlehens
In einem Betrag
  • Kauf­preis­zah­lung (Haus, Wohnung, Bau­grund­s­tück)
  • Ablösung eines Wohn­bau­da­r­le­hens
  • Mo­der­ni­sie­rung
Nach Bau­fort­s­chritt
  • größere Umbauten und Neubau
  • z. B. 30 % bei Baubeginn, 30 % nach Rohbau, 30 % nach In­stal­la­ti­o­nen, 10 % nach Abnahme (oder nach MaBV)
  • Wert des teilfertigen Baus muss höher sein als die ausgezahlten Beträge
Voraussetzungen: unterschriebener Vertrag aller Darlehensnehmer, erfüllte Vertragsbedingungen, Sicherheiten vorhanden (Grundschuld eingetragen oder Notarbestätigung über rangrichtige Eintragung), Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung (Kaufvertrag, Rechnungen).

Vor- und Zwischenfinanzierung des Bausparvertrags: siehe Kapitel F1.

Staatliche Förderung

Staatliche Fördermittel im Überblick
BEG (KfW / BAFA)Bun­des­för­de­rung für effiziente Gebäude seit 2021: zins­ver­bil­lig­te Kredite mit Til­gungs­zu­schuss (KfW) oder Zuschüsse (BAFA)
Wohn-Riester (AVmG)Riester-Förderung für das selbst genutzte Eigenheim
Woh­nungs­bau­prä­mie (WoPG)10 % Prämie auf Bau­sp­a­r­bei­trä­ge
Arbeitnehmer-Sparzulage (5. VermBG)Zulage auf ver­mö­gens­wirk­sa­me Leistungen

BEG und KfW

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Ziel: klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045
BEG WGWohngebäude: Sanierung zum Ef­fi­zi­enz­haus (KfW 261)
BEG NWGNicht­wohn­ge­bäu­de (KfW 263/264)
BEG EMEin­zel­maß­nah­men: Hülle, An­lagen­tech­nik, Heizung (BAFA-Zuschuss; Heizung KfW 458; Er­gän­zungs­kre­dit KfW 358/359)
Kli­maf­reund­li­cher Neubau (KFN)KfW 297/298 für Neubau im Ef­fi­zi­enz­haus-40-Standard
Förderung für Neubau, Kauf von Neubauten und Bestandsimmobilien, für Wohn- und Nichtwohngebäude, als Kredit oder Zuschuss. Aktuelle Bedingungen: kfw.de, bafa.de.
📘 KfW-Darlehen: Beantragung und Aufgabe der Hausbank – in den WBT-Folien nicht oder kaum behandelt
  • Hausbankprinzip: KfW-Kredite werden über ein Kreditinstitut (das durchleitende Institut) beantragt; es prüft die Bonität, trägt i. d. R. das Ausfallrisiko, verwaltet die Sicherheiten und reicht die Mittel durch.
  • Antrag vor Beginn des Vorhabens; bei energetischen Programmen mit Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten.
  • Voraussetzungen je nach Programm: Selbstnutzung, Einkommensgrenzen, Energiestandard, Nachweis nach Abschluss.
  • BAFA-Zuschüsse beantragt der Kunde direkt beim BAFA.
🔄 Aktuelle KfW-Programme (Unterlagen: Stand 2024)
ProgrammKurz­be­schrei­bung (2026)
KfW 124 Wohn­ei­gen­tums­pro­grammbis 100.000 € für Kauf oder Bau selbst genutzten Wohn­ei­gen­tums
KfW 300 Wohneigentum für FamilienFamilien mit Kindern unter 18, Ein­kom­mens­gren­ze 90.000 € + 10.000 € je weiteres Kind, kli­maf­reund­li­cher Neubau
KfW 308 Jung kauft AltKauf eines sa­nie­rungs­be­dürf­ti­gen Be­stands­ge­bäu­des durch Familien mit Sa­nie­rungs­pflicht
KfW 297/298 Kli­maf­reund­li­cher Neubaubis 150.000 € je Wohneinheit, EH 40
KfW 261 · 458Sanierung zum Ef­fi­zi­enz­haus · Hei­zungs­för­de­rung (Zuschuss bis 70 %)

Quelle: wohnglueck.de, Stand 2026. Programme ändern sich häufig: in der Prüfung wird das Prinzip gefragt, nicht die Programmnummer.

Wohn-Riester (Eigenheimrente)

Wohn-Riester: wohnwirtschaftliche Verwendung
Anschaffung / Herstellungselbst genutztes Wohneigentum seit 1.1.2008; Entnahme ganz oder teilweise, mind. 3.000 €
Entschuldung / TilgungDarlehen für selbst genutztes Wohneigentum tilgen (auch laufend über ein Riester-Bauspar- oder -Darlehen)
Ge­nos­sen­schafts­an­tei­lePflicht­an­tei­le für eine selbst genutzte Ge­nos­sen­schafts­woh­nung
Bar­rie­re­frei­er Umbaumind. 6.000 € innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung oder mind. 20.000 € danach
Die Eigenheimrente dient dazu, im Alter mietfrei zu wohnen. Voraussetzungen: Selbstnutzung als Hauptwohnsitz, Objekt in EU/EWR, Kosten nachweislich entstanden; Renovierung/Modernisierung ist nicht förderfähig (außer barrierefreiem Umbau).
Per­so­nen­kreisBeispiele / Regel
unmittelbar för­der­be­rech­tigtren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeitnehmer, Beamte, Empfänger von Ar­beits­lo­sen­geld, Kin­der­er­zie­hen­de in der Er­zie­hungs­zeit, ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Selbst­stän­di­ge
mittelbar för­der­be­rech­tigtEhepartner eines unmittelbar Berechtigten: eigener Vertrag, mind. 60 € im Jahr eigener Beitrag (Sockelbetrag), Vertrag des Partners wird aktiv bespart
nicht för­der­be­rech­tigtPflicht­ver­si­cher­te in be­rufs­s­tän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ken, freiwillig gesetzlich Ren­ten­ver­si­cher­te, nicht ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Selbst­stän­di­ge (außer mittelbar)
🌐 Förderhöhe – nicht aus deinen Unterlagen

Zulagen: Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 € (vor 2008 geboren) bzw. 300 € (ab 2008), einmaliger Berufseinsteigerbonus 200 € (unter 25). Volle Zulage bei Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens (max. 2.100 € inkl. Zulagen) abzüglich Zulagen; zusätzlich Sonderausgabenabzug bis 2.100 €.

Wohnförderkonto und nachgelagerte Besteuerung
Beispiel aus der Unterlage
gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr versteuern
einmalig versteuern, dafür 30 % Nachlass
Auf das fiktive Wohnförderkonto werden die Entnahme bzw. die geförderten Tilgungen gebucht und bis Rentenbeginn jährlich mit 2 % erhöht; die ZfA erteilt dann einen Bescheid. Wechsel von der jährlichen zur Einmalbesteuerung ist möglich (für den Restbetrag). Liquiditätsrisiko im Ruhestand: Steuer ohne Geldzufluss, weil man „nur“ mietfrei wohnt.

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage
Arbeitnehmer-Sparzulage: BausparenArbeitnehmer-Sparzulage: InvestmentWoh­nungs­bau­prä­mie
Gesetz5. VermBG5. VermBGWoPG 1996
max. geförderter Betrag p. a.470 €400 €700 € / 1.400 € (Paare)
Förderung9 % (max. 43 € / 86 €)20 % (max. 80 €)10 % (max. 70 € / 140 €)
Ein­kom­mens­gren­ze (zvE)40.000 € / 80.000 €40.000 € / 80.000 €35.000 € / 70.000 €
BerechtigteArbeitnehmer mit ver­mö­gens­wirk­sa­men LeistungenArbeitnehmerunbeschränkt Steu­er­pflich­ti­ge ab 16 Jahren
Für denselben Beitrag gibt es nicht beides gleichzeitig (keine Doppelförderung). Werte laut Unterlage, 2026 unverändert.